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in einer schönen und freundlichen Umwelt. «

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  • Wohnungsbaugenossenschaft GWG „Berliner Bär“ e.G.

Wohnungskündigung

Wir bedauern es sehr, dass Sie sich entschieden haben, Ihre Wohnung zu kündigen. Manchmal sind Veränderungen im Leben jedoch notwendig. Um den Kündigungsprozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir ein paar wichtige Fragen zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, unser Mitgliederwesen zu kontaktieren.

Sie möchten den Nutzungsvertrag Ihrer Wohnung kündigen?

Bitte senden Sie uns Ihre Kündigung schriftlich per Post mit eigenhändiger Unterschrift zu. Vorab können Sie uns diese gern als pdf per E-Mail übermitteln.

Was passiert nach dem Eingang Ihrer Kündigung?

Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Nach Erhalt kontaktieren Sie Ihren zuständigen Hausverwalter und klären mit ihm alle relevanten Fragen zur Vor- und/oder Endabnahme Ihrer Wohnung. Gleiches gilt für die Klärung der privatrechtlichen Vereinbarungen zur etwaigen Übernahme von Einrichtungsgegenständen (z. B. Einbauküche) sowie den evtl. Rückbau von Ein- oder Umbauten. Darum empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig einen Termin für die Vorababnahme mit Ihrem Hausverwalter zu vereinbaren.

Wie kann ich als Bevollmächtigter eine Wohnung kündigen?

Möchten Sie eine Kündigung für Dritte ausstellen, ist die Bevollmächtigung des Kündigenden zwingend beizufügen.
Insofern keine Vollmacht vorliegt oder grundsätzliche Fragen zum Kündigungsprozess zu klären sind, treten Sie bitte zunächst mit unserem Mitgliederwesen in Kontakt:

Telefon: (030) 53 89 21 -18
E-Mail an Mitgliederwesen

Kann ich meine Wohnung einem anderen Mitglied überlassen?

Das geht leider nicht.

Der zukünftige Nutzer Ihrer Wohnung wird durch unser Mitgliederwesen im Rahmen der Vergabeordnung der Genossenschaft ermittelt.

Wie verläuft die Wohnungsendabnahme an die Genossenschaft?

Am Tag der Endabnahme treffen Sie sich mit den zuständigen Mitarbeitern unserer Genossenschaft in Ihrer Wohnung. Zu diesem Termin sind alle Schlüssel (Wohnung, Keller, Haustür usw.) an die Genossenschaft zu übergeben. Festgehalten werden im Endabnahmeprotokoll der bauliche Zustand, die eventuell von Ihnen ausgeführten Schönheitsreparaturen, die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel sowie sämtliche relevante Zählerstände.

Wie kündige ich meine Garage, Fahrradbox oder den Stellplatz?

Grundsätzlich gelten die gleichen, formalen Voraussetzungen wie beim Wohnraumvertrag. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich ebenso gerne an den zuständigen Sachbearbeiter.

Bildnachweis: ©GWB „Berliner Bär“